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Krankenkassenabrechnung

Derzeit gibt es in Österreich keine einheitliche Regelung für eine Psychotherapie auf Krankenschein. Großteils gewähren die Krankenkassen einen Kostenzuschuss von EUR 21,80 für Einzeltherapie und EUR 7,27 für Gruppentherapie.

Paartherapie als solche ist keine Krankenkassenleistung. Allerdings ist sie das sehr wohl, wenn einem der beiden Partner die „krankheitswertige Diagnose“ gestellt wird. Dann spricht die Krankenkasse von „Einzeltherapie unter Einbeziehung des Partners“. In dem Fall werden für eine Paartherapie derzeit EUR 43,60 für eine Doppelsitzung refundiert.

Vorgangsweise: Sie erhalten von uns eine Honorarnote, die Sie zunächst bezahlen. Vor der zweiten Sitzung holen Sie sich von Ihrem Arzt eine Bestätigung ein, dass eine Psychotherapie begonnen werden kann. Die Diagnose wird dabei von uns als Psychotherapeuten gestellt. Diese Bestätigung sowie unsere Honorarnote reichen Sie bei der Krankenkasse ein. Nach 4–10 Stunden (je nach Krankenkasse) ist ein Antrag auf Gewährung einer längerfristigen Therapie notwendig.

Über die genaue derzeitige Regelung der jeweiligen Krankenkassa informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherer oder fragen Sie uns.