Fragen zur Verschwiegenheitspflicht
Unterliegen Sie der Schweigepflicht?
Ja, natürlich. Die Schweigepflicht betrifft alles, was wir von Paaren erfahren und wir können von der Schweigepflicht auch nicht entbunden werden. Wir sprechen auch immer, wenn es um die Beziehung geht, nur mit beiden Partnern und beantworten Emails, in denen es um Inhalte der Beziehung geht, wenn überhaupt nur dann, wenn sie von beiden Partnern abgeschickt wurden.
Unterliege ich beim Workshop auch einer Schweigepflicht?
Alle, die am Workshop teilnehmen, unterliegen einer Schweigepflicht. Sie können einem Außenstehenden über sich selbst erzählen, was auch immer Sie wollen. Nur das, was Sie von anderen erfahren und miterleben, ist auf keinen Fall für fremde Ohren bestimmt.
Es ist eine Frage der Moral und der Wertschätzung. Und es gibt Ihnen allen viel mehr Sicherheit, sich im Workshop frei zu bewegen. Auch die Tatsache, DASS eine Person teilgenommen hat, behandeln Sie bitte diskret.